Stage Life

Allgemeine geschäftsbedingungen

Stand: September 2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stage Life – Events & Management UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Stage Life genannt.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stage Life – Events & Management UG (haftungsbeschränkt) und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Stage Life hiermit ausdrücklich. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Verträge.

 

  1. Buchung, Kauf, Bestätigung

 

Mit Ihrer schriftlichen Bestätigung bieten Sie Stage Life den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung gewünschter Veranstaltung, Produktion, o.ä verbindlich an. Verträge zwischen Stage Life und dem Auftraggeber kommen mit schriftlicher Bestätigung von Stage Life zustande. Eine Bestätigung per Email ist hierbei ausreichend. Telefonische und mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei jedem Ticketkauf erkläre ich mich damit einverstanden, dass Bilder/Videos auf denen ich zu erkennen bin, von Stage Life gespeichert und für Werbezwecke genutzt werden dürfen.

 

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, sind immer und ohne Ausnahme schriftlich zu bestätigen.

 

Stage Life verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über jedwede Abweichung oder Änderung in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Bezahlung

 

Mit der Bestätigung des Angebots wir das angegebene Zahlungsziel vom Auftraggeber akzeptiert. Zahlungsziel ist stets 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung.

 

Die Rechnungssumme wird ohne Abzüge gezahlt.

 

  1. Leistung

 

Die von Stage Life zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Allgemeinen Informationen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

 

  1. Rücktritt durch den/die Vertragspartnerin, Stornogebühren

 

Es ist nicht möglich, vor und nach Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Lediglich ist ein Rücktritt des Vertrages mit einer Ticketversicherung mit dem Anbieter „Eventix“ möglich.

 

Der Kunde vergewissert sich vorab, ob die Veranstaltung ab 16 oder ab 18 Jahren ist, um so Fehlkäufe zu vermeiden.

 

  1. Rücktritt und Kündigung durch Stage Life

 

Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt / Covid-19

 

Stage Life geht stets davon aus, dass alle Veranstaltungen wie geplant stattfinden können.  Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dies nicht möglich ist, wird Stage Life die Veranstaltung absagen. Eine Absage erfolgt genau dann, wenn die zuständigen Behörden die Ausrichtung untersagen oder ein Reiseverbot herrscht oder eine offizielle Reisewarnung für die betroffene Region vorliegt.

 

Stage Life kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Vertragspartner die Durchführung der Veranstaltung im Vorhinein nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

 

Kündigt Stage Life den Vertrag, behält Stage Life den Anspruch auf die Restsumme, abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen.

 

  1. Haftung, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

Stage Life behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern, falls dazu berechtigte Gründe bestehen. Stage Life übernimmt keine Haftung für die Nicht- oder nicht vollständige Ausführung des Programms infolge von Umständen, die sich außerhalb des Verantwortungsbereiches von Stage Life liegen.

 

Die Haftung von Stage Life gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Stage Life herbeigeführt wurde.

 

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen Stage Life und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Stage Life grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

 

Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.

 

Bei einem Leistungsangebot von Stage Life mit erhöhtem Risiko kann Stage Life die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Stage Life verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken abzusichern sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall Stage Life als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

 

Stage Life haftet generell nicht bei höherer Gewalt.

 

Stage Life-Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche jeglicher Art anzuerkennen. Ansprüche jeglicher Art sind bei dem/der jeweiligen Leitung befugten Vertreter/in von Stage Life vor Ort vorzutragen. Stage Life empfiehlt die Schriftform.

 

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung bei Stage Life geltend zu machen. Wir empfehlen die Schriftform. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren, ausdrücklich abweichend von der gesetzlichen Regelung, in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.

 

Stage Life übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze.

 

Insoweit stellt der Auftraggeber Stage Life von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern Stage Life gegenüber erhoben werden.

 

Stage Life haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

 

  1. Vermietung

 

Soweit Stage Life Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von Stage Life ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

 

Stage Life kann vom Auftraggeber für vorgenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.

 

  1. Konkurrenzschutz

 

Die von Stage Life eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Konventionalstrafe von 10.000,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Schlussbestimmung

 

Alle personenbezogenen Daten, die Stage Life zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die Bedingungen gelten für alle Absprachen zwischen Stage Life und dem Vertragspartner, ungeachtet der Domizile aller beteiligten Parteien und dem Ort, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, sowie dem Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll.

 

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag das Amtsgericht Lüneburg.

 

Der Auftraggeber kann Stage Life unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Rostock verklagen.

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